Liegt der depotführenden Bank ein entsprechender Freistellungsauftrag vor, werden Gewinne nicht versteuert, solange sie unter dem Sparerpauschbetrag liegen. Liegen die Gewinne drüber, führt die Bank automatisch alle Kapitalertragssteuern an das Finanzamt ab. Einfach bequem... #ETF #invenstmentfonds #sparen #geldanlegen #ETFs #ExchangeTradedFunds #Abgeltungssteuer #Kapitalertragssteuer #Vorabpauschalen #Sparerpauschbetrag#Freistellungsauftrag #Günstierprüfung #Einkommensteuer #vonderSteuerabsetzen #Steuerberatung #Steuernsparen #Steuertipps #Steuernews #Steueroptimierung #Steuerwissen #Finanztipps #Geldtipps #lohnsteuerhilfe #Steuererklärung #lohi #lohidaslohntsich