Arbeitssicherheitsbetreuung Ganz gleich, ob ein Zweimannbetrieb, ein Kleinunternehmen oder ein großes Unternehmen: Von einem qualifizierten und erfahrenen Berater profitiert am Ende jeder. Meine Betreuung entlastet Sie als Unternehmer bei Ihren Prozessen in Arbeitssicherheit, Umweltschutz und vielen mehr. Die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit sind geregelt in §6 ASiG (Arbeitssicherheitsgesetz) und im Anhang der DGUV Vorschrift 2 konkret erläutert. Daraus ergeben sich meine Aufgaben als Fachkraft für Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen.
Ich stelle sicher, dass Sie alle Verantwortlichkeiten rund um den Arbeits- und Gesundheitsschutz kennen. Als externe Sicherheitsfachkraft schule ich die Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden zur Unfallprävention. So stellen wir gemeinsam sicher, dass alle Beteiligten Ihre Aufgaben im Arbeits- und Gesundheitsschutz kennen und richtig umsetzen.