Rechtsanwältin Sirka Huber hat sich auf die Beratung von kleinen Unternehmen, Selbständigen, Geschäftsführern und Freelancern spezialisiert. Daneben steht sie im Rahmen ihrer Expertise auch Privatpersonen als Ansprechpartnerin zur Verfügung.
Auf Grund ihres beruflichen Werdegangs kennt Rechtsanwältin Huber die Arbeits- und Denkweise unterschiedlichster Branchen und kann auf die individuellen Bedürfnisse ihrer Mandanten eingehen. Zu ihren Mandanten zählen vor allem Handwerker, Freiberufler (Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Steuerberater, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten) und Gewerbetreibende. Rechtsanwältin Huber berät Ihre Mandanten stets persönlich und legt großen Wert auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Rechtsanwältin Huber ist seit über 20 Jahren in den Bereichen Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht tätig. Gerade bei kleineren Unternehmen, sei es bei Einzelunternehmern oder in der Rechtsform der GmbH beruhen Insolvenzen nicht selten auf unternehmerischen Fehleinschätzungen. Insbesondere bei der Frage der Sozialversicherungspflicht von Gesellschafter- Geschäftsführern, Mitarbeitern, Freelancern oder Subunternehmern passieren regelmäßig Fehler, zu denen Steuerberater nicht beraten dürfen. Ein wesentlicher Beratungsschwerpunkt liegt daher in der Prüfung von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses, in der Durchführung von Statusfeststellungsverfahren bzw. Sozialversicherungsprüfungen, aber auch der Abwendung unberechtigter Nachforderungen von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen durch die Deutsche Rentenversicherung.
Als zertifizierte Restrukturierungs- und Sanierungsexpertin berät Rechtsanwältin Huber ihre Mandanten zu den verschiedenen Sanierungsmöglichkeiten, abgestimmt auf die jeweils individuelle Situation. Mittlerweile existiert eine große Bandbreite an verschiedenen Sanierungsinstrumenten – sowohl außerhalb des Insolvenzgerichts als auch im Rahmen eines gerichtlichen Restrukturierungs- oder Insolvenzverfahrens. Je früher die Krise bemerkt wird, umso größer ist die Auswahl unter den Sanierungsmöglichkeiten.
Neben der Ausarbeitung des Sanierungskonzepts steht und fällt das Gelingen jeder Sanierung mit der Einbeziehung und Überzeugung der Gläubiger von dem vorgelegten Konzept. Als Wirtschaftsmediatorin verfügt Frau Huber nicht nur über das erforderliche Verhandlungsgeschick, sondern auch die Fähigkeit zur Vornahme des notwendigen Perspektivenwechsels und die erfolgreiche Einbindung aller zu berücksichtigender Interessen.
Liegen die Voraussetzungen für eine außergerichtliche Sanierung nicht mehr vor, unterstützt Rechtsanwältin Huber ihre Mandanten bei der Stellung des Insolvenzantrags, gegebenenfalls unter Vorlage eines eigenen Insolvenzplans und begleitet sie während des gesamten Insolvenzverfahrens.
Für Geschäftsführer ergibt sich neben der Verantwortung für die rechtzeitige Stellung des Insolvenzantrags das Risiko der Insolvenzverschleppung...