Leitern und Tritte müssen wiederkehrend geprüft werden. Wir führen die wiederkehrenden Prüfungen von Leitern und Tritten für Ihr Unternehmen aus. Gerne senden wir Ihnen zeitnah ein unverbindliches Angebot zu. Kontaktieren Sie uns unter: poelmann@psa-check.com oder 0157 35 444 729 Prüfpflicht für Leitern und Tritte In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten durchzuführen ist. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass eine von ihm beauftragte Person Leitern und Tritte wiederkehrend auf deren ordnungsgemäßen Zustand prüft und das Ergebnis dokumentiert wird. Im §4 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) heißt es beispielsweise: "Ein Arbeitgeber hat seinen Beschäftigten nur solche Arbeitsmittel bereit zu stellen, die für den Arbeitsplatz geeignet sind und bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind." In §14 der BetrSichV wird genauer auf die Prüfung der Arbeitsmittel eingegangen. Laut den Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherungen (DGUV) hat ein Unternehmer dafür zu sorgen, dass eine von ihm beauftragte und befähigte Person Leitern, Tritte regelmäßig auf ordnungsgemäßen Zustand prüft. Einsatzprüfung der Leitern und Tritte Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich nach den Betriebsverhältnissen. Bei einer hohen Beanspruchung der Leitern und Tritte kann das eine täglich durchzuführende Prüfung der Betriebsmittel bedeuten. Die Prüfintervalle durch eine beauftragte Person (Mitarbeiter) werden auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung gemäß Betriebssicherheitsverordnung ermittelt und festgelegt. Prüfung durch befähigte Person Unabhängig von den Prüfungen durch eine beauftragte Person, müssen Leitern und Tritte mindestens alle 12 Monate von einer sachkundigen Person, auf der Grundlage der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Information 208-016, geprüft werden. Die Prüfergebnisse sind zu dokumentieren und die Leitern und Tritte sind mit einem Prüfsiegel zu versehen. Wir unterstützen Sie mit folgenden Leistungen Rechtssichere Prüfung der Leitern und Tritte Erstellung der notwendigen Gefährdungsbeurteilungen nach der BetrSichV Festlegung der Prüfintervalle für die Leitern und Tritte Erstellung von Prüfdokumenten Erstellung eines Prüfberichtes mit einer Mängeldokumentation Anbringung des Prüfsiegels Wir haben die Fachkunde nach der DGUV 208-016 Information und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), wir sind Ihre zertifizierten Spezialisten und fachkundigen Personen für die Prüfungen Ihrer Leitern und Tritte. Gesetzliche Grundlagen Es gibt diverse Gesetze, Vorschriften und Normen, die sich im engeren und weiteren Sinne mit der Sicherheit von Steiggeräten und der Leiternprüfung beschäftigen. Die wichtigsten sind: Gehen Sie kein Risiko ein um Geld zu sparen Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) DGUV Information 208-016 (ehemals BGI 694) Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten Die Überprüfung von Steiggeräten nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), DGUV Information 208-016 (ehemals BGI 694). Die Prüfung von Leitern und Tritte ist letztendlich nur einen Bruchteil von den Kosten, die durch Ausfalltage und Unfälle entstehen. Versteckte Risikofaktoren, Beschädigungen und Gefahren werden durch eine qualifizierte Prüfung erkannt und beseitigt. Vor allem bei stark beanspruchten Verschleißteilen können sich unbemerkt Defekte entwickeln, die zu einer echten Gefahr für den Nutzer werden.