Nach den Richtlinien des Bundesdatenschutzgesetzes Vernichtung nach DIN 66399 Strikte Einhaltung des Prinzips der kontrollierbaren Aktenvernichtung absolute Datensicherheit für Sie!
UMWELTGERECHT
Recycling der zerkleinerten, nicht mehr rekonstruierbaren Akten Lärmarm - da superschallgedämpft Schadstoffarm
KOSTENGÜNSTIG
Kein Personalaufwand Keine Investitionen Keine An- und Abfahrtskosten Keine Energiekosten Keine Entsorgungskosten