Nach wie vor gibt es in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft keinen einheitlichen und übergreifenden Verschlüsselungsstandard für die E-Mail-Kommunikation. Doch gerade in dieser Branche werden oft nach DS-GVO besonders schutzwürdige Daten übertragen. Die Transportverschlüsselung von E-Mails bewirkt zwar ein Minimum an Sicherheit, muss jedoch manuell aktiviert werden. Das Verwaltungsgericht Frankfurt fällte nun ein Urteil dazu, ob diese Verschlüsselung bei der Übermittlung von personenbezogenen Daten ausreicht oder eine sogenannte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung notwendig ist. Lesen Sie mehr zu dem Urteil sowie die Empfehlung unserer Datenschutz-Experten in unserem Artikel.