Die gesetzliche Vermutungsregel für den Eingang des Steuerbescheids beim Steuerzahler hat sich 2025 von drei auf vier Tage erhöht . Am vierten Tag nach der Einlieferung gilt der Brief als zugestellt. Infolge gilt auch eine veränderte Einspruchsfrist für den Steuerbescheid. #Steuerbescheid #Einspruchsfrist #Postlaufzeiten #Zustellungsfiktion #Frist #Viertagesfiktion #EinspruchsfristSteuerbescheid #Bekanntgabevermutung #Verwaltungsakt #Finanzamt #Postmodernisierungsgesetz #Steuerrecht #Steuerberatung #Steuernsparen #Steuertipps #Steuernews #Steueroptimierung #Steuerwissen #Finanztipps #Geldtipps #lohnsteuerhilfe #Steuererklärung #lohi #lohidaslohntsich