Als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure unterliegen wir der gesetzlichen Aufsicht und garantieren präzise, rechtssichere Vermessungen nach den Vorgaben des Vermessungs- und Katastergesetzes NRW (VermKatG NRW) sowie des ÖbVIG NRW. Liegenschaftsvermessung: Wir führen amtliche Vermessungen durch - rechtsverbindlich, zuverlässig und in enger Abstimmung mit dem Katasteramt. Die Abrechnung erfolgt transparent gemäß VermWertKostO NRW. Ingenieurvermessung: Von der Bauplanung bis zur Bestandsaufnahme - wir unterstützen Sie mit ingenieurtechnischer Präzision. Abrechnung nach HOAI. Gerichtsgutachten: Als erfahrene Sachverständige erstellen wir fundierte Gerichtsgutachten - abgerechnet nach ZSEG. Vertrauen Sie auf Kompetenz, Genauigkeit und gesetzliche Sicherheit. Kontaktieren Sie uns jetzt für Ihre individuelle Vermessungslösung!