Straffälligenhilfe Zweck der Strafe ist – neben der Vergeltung für begangenes Unrecht und der General- und Spezialprävention – die Resozialisierung. Hier setzt die Straffälligenhilfe an. Ihre Angebote und Maßnahmen dienen der Wiedereingliederung und der Verhinderung künftiger Straffälligkeit. Beratungsangebot für Kinder und Familien Inhaftierter. Der Haftantritt eines Elternteils ist ein einschneidendes Ereignis im Leben einer Familie. Dies wirft viele Fragen, Unsicherheiten und Probleme auf, die Sie und Ihre Familie schnell überfordern können Besonders für Ihre Kinder kann diese Situation sehr schwierig sein. Wir möchten Sie und Ihre Familie in dieser Situation nicht allein lassen und sind für Sie da. Wir bieten Ihnen kostenlose Beratung und Unterstützung im Raum Schleswig-Holstein. Gerne kommen wir zu Ihnen nach Hause oder treffen uns mit Ihnen in einer Beratungsstelle. Vermittlungsstelle Gemeinnützige Arbeit Kiel. Hier werden zu Geldstrafen verurteilte Straffällige, die nicht in der Lage sind die auferlegte Strafe zu bezahlen, in gemeinnützige Arbeit vermittelt. Ehrenamtliche Straffälligenhilfe. Wir bieten: Aus-, Fortbildung, Vermittlung und Begleitung von ehrenamtlich Tätigen im Strafvollzug. Ihr Einsatz erfolgt in den Justizvollzugsanstalten Kiel und Neumünster