Barzahlungen sind steuerlich nicht mehr abzugsfähig. Ab 1. Januar 2025 müssen Unterhaltszahlungen von einem Bankkonto überwiesen werden #unterhaltzahlen #unterhaltsleistung #unterhaltszahlung #unterhalt #außergewöhnlicheBelastung #Ehegattenunterhalt #Kindesunterhalt #Elternunterhalt #Barunterhalt #Unterhaltabsetzen #Pflegekosten #Pflegeheim #vonderSteuerabsetzen #Steuerberatung #Steuernsparen #Steuertipps #Steuernews #Steueroptimierung #Steuerwissen #Finanztipps #Geldtipps #lohnsteuerhilfe #Steuererklärung #lohi #lohidaslohntsich