Mit der Ergänzung der Heizkostenverordnung (HKVO) aus 2021 nimmt der Gesetzgeber Vermieter, Hausverwaltungen und Abrechnungsdienstleister in die Pflicht: Bis spätestens 31. Dezember 2026 müssen sämtliche vermietete Wohnungen mit fernablesbarer Messtechnik ausgestattet sein. Heiz- und Warmwasserkosten werden damit automatisiert erfasst. Die Übergangsfrist für die Umrüstung auf fernablesbare Messtechnik läuft - 2027 wird´s ernst. Das Wichtigste in Kürze: // Bereits installierte Zähler müssen bis zum 31. Dezember 2026 ausgetauscht oder nachgerüstet werden. // Neue Zähler müssen bereits jetzt fernablesbar, interoperabel und mit einem Smart Meter Gateway gekoppelt sein. // Von der Regelung sind alle vermieteten Objekte mit zentraler Heizungsversorgung betroffen. // Ausnahmen bestehen beispielsweise bei unangemessen hohem Aufwand. // Wer die Vorgaben nicht beachtet, riskiert Mietkürzungen.