Vor Therapiebeginn muss ein amtsärztliches Attest oder eine Bescheinigung des medizinischen Dienstes der Krankenkassen vorliegen, damit die Kosten als außergewöhnliche Belastungen absetzbar sind. #Psychotherapie #MentaleGesundheit #Coaching #außergewoehnlicheBelastungen #Selbstliebe #depression #burnout #PsychischeGesundheit #PsychischeErkrankung #vonderSteuerabsetzen #Steuerberatung #Steuernsparen #Steuertipps #Steuernews #Steueroptimierung #Steuerwissen #Finanztipps #Geldtipps #lohnsteuerhilfe #Steuererklärung #lohi #lohidaslohntsich