Nachdem die Staatsanwaltschaft (StA) Frankfurt Ermittlungen aufgenommen hat, stehen nunmehr auch Fiat und die Schwesterfirma Iveco im Verdacht, Abschalteinrichtungen in der Abgasreinigung ihrer Fahrzeuge verbaut zu haben. Im Zuge der Ermittlungen hat die Polizei bereits ggf. betroffene Verbraucher gebeten, sich als Zeugen bei ihrer örtlichen Polizeidienststelle zu melden. Infolgedessen liegen der StA bereits mehrere hundert Strafanzeigen von betroffenen Fahrzeugkäufern vor. Die Polizei Hessen hat weitergehende Informationen und Formulare unter www.polizei.hessen.de/aktuelles/Dieselabgasverfahren veröffentlicht. Gegenstand der Ermittlungen sind Fahrzeuge der Typen Fiat, Jeep, Alfa Romeo und Iveco mit den Abgasnormen 5 und 6 aus den Baujahren 2014-2019. Welche Modelle allerdings konkret betroffen sein sollen, hat die StA bislang noch nicht mitgeteilt. Fest steht jedoch, dass Fahrzeuge der Normen Euro 6 d oder Euro 6 d temp nicht dazu zählen. Nach Ermittlerangaben sind in Deutschland allein bei FCA mehr als 200.000 Fahrzeuge betroffen, darunter überwiegend Wohnmobile. Sollte sich der Verdacht bewahrheiten, stünden betroffenen Verbrauchern voraussichtlich Gewährleistungsansprüche gegen die (unternehmerischen) Verkäufer zu. Derartige vertraglichen Ansprüche verjähren üblicherweise innerhalb von zwei Jahren ab Übergabe. Bis zum Abschluss der Ermittlungen dürfte diese Gewährleistungsfrist in den meisten Fällen jedoch verstrichen sein. Sollte sich der Betrugsverdacht bestätigen und hierdurch deliktsrechtliche Ansprüche ähnlich wie in den VW-Verfahren wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung auch gegen den Hersteller bestehen, so würde die Verjährungsfrist insoweit abweichend von der o.g. Gewährleistungsfrist jedoch 3 Jahre betragen und erst ab dem Zeitpunkt positiver Kenntnis der Betroffenheit zu laufen beginnen. Ein Indiz dafür, dass das eigene Fahrzeug betroffen ist, bietet beispielsweise ein verpflichtender Rückruf des Herstellers, um Änderungen am Fahrzeug vorzunehmen (z.B. ein Update). Es ist allerdings erneut darauf hinzuweisen, dass es aktuell lediglich Verdachtsmomente gibt, jedoch noch keine Anordnungen der zuständigen Behörden sowie insbesondere des KBA. Gutachten, die eine vorsätzliche Manipulation durch die Hersteller belegen könnten, sind ebenfalls noch nicht bekannt. Über aktuelle Entwicklungen halten wir Sie selbstverständlich auf dem Laufenden. www.kanzlei-gronau.eu