Kaum ein Mietverhältnis kommt ohne sie aus: Schönheitsreparaturen. Wer muss streichen, wenn die Mieter ausziehen? Und was gilt eigentlich, wenn die Wohnung unrenoviert übergeben wurde? Gerade für Sie als Vermieter und Verwalter lohnt sich ein genauer Blick, denn rechtlich ist längst nicht alles erlaubt, was früher üblich war. Erfahren Sie, was alles zu den Schönheitsreparaturen zählt, was Mietverträge regeln dürfen und wo Fallstricke für Vermieter und Verwalter lauern. Das Wichtigste in Kürze: // Schönheitsreparaturen sind laut Gesetz einfache Renovierungsarbeiten wie das Streichen von Wänden, Decken oder Heizkörpern. // Ohne gültige vertragliche Vereinbarung müssen Sie als Vermieter selbst für Schönheitsreparaturen aufkommen. // Um den Mieter für Schönheitsreparaturen in die Pflicht zu nehmen, sollten Sie die gesetzlichen Vorgaben für wirksame Klauseln im Mietvertrag kennen.