Zusammengefasst: Ab 2023 greift das neue Jahressteuergesetz 2022 und macht die Photovoltaik sozusagen steuerfrei. Die Einkommenssteuer fällt bei kleinen Anlagen weg. 0 % Umsatzsteuer auf die Lieferung, den Erwerb, die Einfuhr und die Installation von PV-Anlagen bei Wohngebäuden, öffentlichen und für gemeinnützige Zwecke genutzten Gebäuden. Bürokratische Hürden für Installateure*innen werden weniger. Die PV-Nachfrage wird durch die neuen Gesetze weiter steigen. Wichtig: Die Nullsteuer gilt nur für die Lieferung und Installation dieser PV-Komponenten: Solarmodule Weitere für den Betrieb wesentliche PV-Komponenten, z. B. ein Wechselrichter Stromspeicher (wenn er den Solarstrom der PV-Anlage speichert) > Für andere PV-Komponenten, wie eine Wallbox oder Wärmepumpe, sowie für die Wartung und den Service der PV-Anlage fallen weiterhin 19 % Umsatzsteuer an. Das bringt Mehraufwand mit, da du separate Rechnungen stellen musst. Lohnsteuerhilfevereine dürfen jetzt beraten Das Jahressteuergesetz 2022 erlaubt es Lohnsteuerhilfevereinen ab nächstem Jahr wieder, die Einkommensteuererklärungen für Personen zu machen, die eine PV-Anlage betreiben. Das ist aktuell nicht zulässig.