Wir möchten ihnen die Unsicherheit nehmen und Handlungskompetenz für den Notfall vermitteln. Der Erste-Hilfe-Lehrgang entspricht den Vorgaben der Unfallversicherungsträger (DGUV Vorschrift 1, DGUV Grundsatz 304-001) sowie der Fahrerlaubnisverordnung (FEV) für alle Führerscheinklassen. Die Ausbildung ist u.a. für Unternehmen und Vereine von der Berufsgenossenschaft und Unfallkasse vorgeschrieben und kann direkt über diese abgerechnet werden. Ihnen entstehen dann kein Kosten!
Brandschutzhelfer
Der Schutz ihrer Mittarbeiter und Sachwerte durch Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer ist laut § 10 ArbSchG, laut ASR 2.2 der Berufsgenossenschaft und laut der DGUV vorgeschrieben. Wir bieten bequeme Inhouse Schulungen.