Gegebenenfalls kann jemand, der für sein Zweitstudium in eine andere Stadt zieht (ziehen muss), die Miete steuerlich geltend machen. Es muss sich um eine doppelte Haushaltsführung handeln, d.h. der Student muss zu Hause oder in einer anderen Stadt einen eigenen Hausstand haben. Was ist ein Hausstand? -- Der Hausstand ist eine eingerichtete Wohnung, die Ihren Lebensmittelpunkt bildet und in der Sie Ihren Haushalt unterhalten. Sie müssen die Wohnung als Eigentümer oder Mieter oder aus einem gemeinsamen bzw. abgeleiteten Nutzungsrecht (z.B. Mitbewohnen der Wohnung Ihres Partners) nutzen. Die neusten Steuernews sind auf unserer Website immer nachzulesen.