Wenn Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten, stehen sie oft vor einer zentralen Frage: Wie lange dauert das Kündigungsschutzverfahren? Die Antwort ist wichtig - denn niemand möchte sich monatelang mit einem Arbeitsgerichtsprozess belasten. Vielen geht es um eine schnelle Lösung: entweder durch eine Abfindung oder, seltener, durch Weiterbeschäftigung. Wichtig: Das deutsche Arbeitsrecht ist (theoretisch) kein Abfindungsrecht. Eine Kündigungsschutzklage ist in der Regel das einzige Mittel, um sich gegen eine arbeitgeberseitige Kündigung zu wehren. Sie muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden - sonst gilt die Kündigung als wirksam. Wie lange das Verfahren dauert, hängt u. a. ab von: • der Auslastung des Gerichts, • der Einigungsbereitschaft beider Seiten, • und der rechtlichen Komplexität des Falls. Kommt es bereits im sogenannten Gütetermin - meist 4 bis 6 Wochen nach Klageeinreichung - zu einer Einigung, kann das Verfahren in wenigen Wochen beendet sein. Gelingt keine Einigung, folgt der Kammertermin oft erst nach 6 bis 12 Monaten. Fazit: Eine frühzeitige anwaltliche Beratung, klare Zielsetzung und Verhandlungsbereitschaft können das Verfahren erheblich beschleunigen - und helfen, langwierige Prozesse zu vermeiden.