Eine häufige Frage bei Scheidungen ist, ob beide Partner einen gemeinsamen Anwalt haben können. Gemeinsamer Anwalt für beide? Das ist nicht möglich. Ein Anwalt darf nicht beide Ehepartner in der gleichen Angelegenheit vertreten, da dies zu einem Interessenkonflikt führen würde. Braucht jeder Partner einen eigenen Anwalt? Es ist nicht gesetzlich erforderlich, dass beide Partner einen Anwalt haben. Nur derjenige, der den Scheidungsantrag stellt, muss anwaltlich vertreten sein. Der andere Partner benötigt einen Anwalt nur, wenn er: der Scheidung nicht zustimmen möchte, eigene Anträge stellen möchte (z. B. Unterhalt, Sorgerecht). Mein Rat: Es ist ratsam, dass sich beide Partner anwaltlich vertreten lassen. Scheidungen können komplexe rechtliche Fragen aufwerfen, wie Unterhalt und Vermögensaufteilung. Ein Anwalt stellt sicher, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben. Kanzlei Anwalt Martin in Berlin Suchen Sie Unterstützung bei Ihrer Scheidung? Ich stehe Ihnen kompetent zur Seite - von der Erstberatung bis zur Vertretung vor Gericht. Kontaktieren Sie mich für eine Beratung zur einvernehmlichen Scheidung. #Familienrecht #Scheidung #RechtsanwaltBerlin #AnwaltFamilienrecht #AnwaltMarzahn