Die Vertragsstrafe ist ein wichtiges Instrument zur Absicherung vertraglicher Pflichten. Sie kommt insbesondere bei Bauverträgen, internationalen Lieferverträgen und Transportverträgen zum Einsatz. Das polnische Zivilrecht ermöglicht es, eine Vertragsstrafe für den Fall der Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäßen Erfüllung einer nicht in Geld bestehenden Verpflichtung zu vereinbaren. Ohne eine solche vertragliche Regelung kann keine Vertragsstrafe eingefordert werden. In der Praxis gibt es verschiedene Arten von Vertragsstrafen: Ausschließliche Vertragsstrafe - Nur die vereinbarte Vertragsstrafe kann gefordert werden, kein zusätzlicher Schadensersatz. Kumulative Vertragsstrafe - Neben der Vertragsstrafe kann auch zusätzlicher Schadensersatz verlangt werden. Anrechenbare Vertragsstrafe - Vertragsstrafe plus Ergänzung bis zur tatsächlichen Schadenshöhe. Alternative Vertragsstrafe - Wahl zwischen Vertragsstrafe oder Schadensersatz. Ein fehlerhafter Vertragsstrafenvorbehalt kann zur Undurchsetzbarkeit führen. Zudem kann eine überhöhte Vertragsstrafe gemäß polnischem Recht herabgesetzt werden. Für eine rechtskonforme Vertragsgestaltung empfiehlt sich eine anwaltliche Beratung.