Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vollständig in Kraft. Ziel ist es, digitale Angebote so zu gestalten, dass sie auch von Menschen mit Einschränkungen genutzt werden können. Das betrifft bestimmte Online-Angebote - aber eben nicht alle. Derzeit melden sich viele Dienstleister bei Websitebetreiberinnen und Websitebetreibern mit der Aussage, jede Website müsse jetzt barrierefrei werden. Dabei wird häufig ein falscher Eindruck vermittelt: nämlich, dass man dringend aktiv werden müsse, auch wenn man nur eine einfache Unternehmensseite ohne Shop oder Buchungsfunktion betreibt. Tatsächlich gilt das Gesetz laut aktueller Informationen nur für Angebote, über die direkt Produkte oder Dienstleistungen gekauft oder gebucht werden können. Dazu zählen beispielsweise Online-Shops, Apps mit Bezahlfunktion oder Webseiten mit Terminbuchung. Nicht betroffen sind Präsentationsseiten ohne Verkaufsfunktion, Blogs ohne Bestellmöglichkeit und Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden und unter zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Ich biete keine rechtliche Bewertung an - aber ich helfe gern dabei, sich einen Überblick zu verschaffen. Wenn du dir nicht sicher bist, ob du betroffen bist oder einfach wissen möchtest, was für deine Seite sinnvoll wäre, melde dich gern bei mir. Mehr Details dazu habe ich in einem einfachen, verständlichen Blogbeitrag zusammengefasst: https://sp-design.eu/barrierefreiheit Barrierefreiheit lohnt sich!