Weiterentwicklung Zur Verbesserung der Teilhabe am Arbeitsleben führt die Werkstatt berufsbildende und die Persönlichkeit weiterentwickelnde Maßnahmen im Berufsbildungsbereich durch. Im obligatorischen Eingangsverfahren (Dauer 4 Wochen bis zu 3 Monate) wird festgestellt, ob die Werkstatt die geeignete Einrichtung zur Teilhabe am Arbeitsleben ist oder ob eine andere berufsbildende Maßnahme in Frage kommt.